Der Begleithund/Begleithundprüfung

Die Begleithundprüfung ist die wohl am häufigsten abgelegte Prüfung auf Hundeplätzen. Sie ist unbedingte Voraussetzung für den weiteren Hundesport.
Zur BH muss unser Vierbeiner ein Mindestalter von 15 Monaten haben. Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung lernt der Hund die Dinge, die für das Zusammenleben von Mensch und Hund unerlässlich sind: das ordentliche Gehen "bei Fuß" ohne zu zerren, Herankommen, Sitzen oder Liegenbleiben auf Zuruf. Und er lernt auch, wie man sich als Hund im Straßenverkehr und bei der Begegnung mit Radfahrern und Joggern oder auch mit anderen Hunden zu benehmen hat. Die BH ist die niedrigste der Leistungsprüfungen.
Die Prüfung des Hundes erfolgt in zwei Bereichen. Zum einen wird auf dem Hundeplatz die so genannte Unterordnung gezeigt und zum anderen im Anschluss auf der Straße im Verkehr das sichere Verhalten des Hundes überprüft. Auch müssen wir als Hundeführer einen Sachkundenachweis ablegen.
Bei der Prüfung werden von unserem Vierbeiner ein sozial verträgliches Verhalten, gute Nerven und Gehorsam verlangt. Hunde, die mit Aggressionen oder Schreckhaftigkeit reagieren oder nicht im Gehorsam stehen, können diese Prüfung nicht bestehen. Dazu dient auch die Unbefangenheitsprobe (Verhaltenstest), bei der vor Beginn der Prüfung i.d.R. die Kontrolle von Chip- oder Tätonummer erfolgt. Reagiert der Hund hierbei aggressiv, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Die Unbefangenheit (das Verhalten) wird auch im gesamten weiteren Prüfungsverlauf bewertet und kann auch später noch zum Nichtbestehen führen.
Im Unterordnungsteil wird ein Schema mit und ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der so genannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade an der linken Seite des Hundeführers sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in einer Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge.
Leinenführigkeit (15 Punkte): Auf das Hörzeichen "Fuss" soll der Hund dem Hundeführer freudig aus der Grundstellung folgen. Hierbei soll der Hund mit seiner Schulter in Höhe des linken Knies bleiben. Er darf nicht seitwärts laufen, vordrängen oder zurückbleiben, all dies gibt Abzüge. Die 1m-Leine wird in der linken Hand gehalten und soll locker durchhängen. Dabei muss das Team ein genau festgelegtes Schema laufen, worin auch verschiedene Schrittarten wie der Langsam- und der Laufschritt zu zeigen sind. Außerdem müssen mindestens eine Rechts-, Links- und eine Kehrtwendung gezeigt werden. Auf Anweisung des Richters geht das Team dann in Form einer Acht durch eine Gruppe aus vier Personen und muss in dieser Gruppe einmal halten, wobei sich der Vierbeiner ohne Kommando hinsetzen soll.
Freifolge (15 Punkte): Nun wird der Hund in der Grundstellung abgeleint, das Team geht direkt wieder in die Gruppe hinein und zeigt dort wieder einen Halt. Danach muss der Hundeführer mit freifolgendem Hund das gesamte Schema nochmals laufen. |
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